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Von der Erbenermittlung bis zur Abwicklung, wir beraten Sie umfassend und vorrausschauend, übernehmen die gesamte Steuerung und Verwaltung des Erbes vom ersten bis zum letzten Schritt, von der Beschaffung der Personenstandsurkunden bis hin zur abschließenden Auskehrung des Erbes auf Ihr Konto.

NACHLASS-
PFLEGSCHAFT

In der Regel hat es jeder in der Hand wer einmal sein Erbe sein wird. Nach der gesetzlichen Erbfolge lässt das Verwandtenerbrecht nur Blutverwandte nach bestimmten Ordnungen und Rangfolgen zu. Diese Erbfolge kann daher oft unbefriedigend sein und führt oft zu Streit in der Familie, den nicht automatisch gehört dem Überlebenden das Haus, im Streitfall muss daher alles zu Geld gemacht werden

Erben-
ermittlung

Im Weiteren wird der Nachlasspfleger auch verpflichtet, sich um die Erbenermittlung zu kümmern. In diesem Zusammenhang wird Herr Rechtsanwalt Trini sehr häufig tätig und unterstützt in diesen Fällen die Nachlassgerichte bei der Suche der Erben bzw. beschafft die erforderlichen Dokumente, um den Erbschein beantragen zu können. Die Erbenermittlung ist in der Regel schwierig, wenn Erben zum Teil oder gänzlich unbekannt sind.

Testaments-
vollstreckung

Will der Erblasser seine Erbfolge selber bestimmen ist eine letztwillige Verfügung unerlässlich und geht dem Gesetz stets vor. Testamente können auch an bestimmte Auflagen gebunden sein. Macht sich der Erblasser Sorgen über die Kosten und Pflege seines Grabes kann er dies in seinem „ Letzten Willen“ zum Ausdruck bringen

NACHLASS-
ABWICKLUNG

Der Erbschein wurde erteilt, viele Erben fragen sich jetzt – und wie geht es weiter? wie können wir über unser Erbe verfügen? Der Erblasser hinterlässt in der Regel nicht nur einen, sondern mehrere Erben die zusammen zwangsweise eine Gemeinschaft – die Erbengemeinschaft – bilden. Die Interessen der einzelnen Miterben sind meistens unterschiedlich.

Erb-
recht

Herr Rechtsanwalt Trini informiert sie ferner umfassend über alle rechtlichen Regelungen in Zusammenhang mit der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge, der Nachlassabwicklung, der Schenkung bzw. Vermögensübertragung etc. Darüber hinaus übernimmt er die gerichtliche bzw. außergerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Nachlass-
verwaltung

Die Nachlassverwaltung ist in Deutschland eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft und verfolgt als vorrangiges Ziel die Befriedigung der Gläubiger des verstorbenen Erblassers.

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