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Tätigkeitsbereiche

Auf den Gebieten Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter haben wir uns über die Zeit hinweg einen hervorragenden Ruf durch erfolgreiche Erbenermittlungen mit abschließender Nachlassabwicklung erarbeitet.

Wir übernehmen dadurch die vollständige Vermögensverwaltung sowie eine, wenn nötig, weltweite Erbenermittlung mit Beschaffung aller Urkunden im In- und Ausland.

Gerne wird daher Herr Rechtsanwalt Trini nebst seinem professionellen und zuverlässigen Team in allen Angelegenheiten mit der Beratung und Abwicklung des Nachlasses für Sie tätig.

Nachlasspflegschaft / gesetzliche Erbfolge

In der Regel hat es jeder in der Hand wer einmal sein Erbe sein wird. Nach der gesetzlichen Erbfolge lässt das Verwandtenerbrecht nur Blutverwandte nach bestimmten Ordnungen und Rangfolgen zu. Diese Erbfolge kann daher oft unbefriedigend sein und führt oft zu Streit in der Familie, den nicht automatisch gehört dem Überlebenden das Haus, im Streitfall muss daher alles zu Geld gemacht werden. Ein weiterer Nachteil der gesetzlichen Erbfolge bei Ehepaaren ohne Kinder ist, die Familie erhält beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten nur ein Viertel des Nachlasses. Nach dem Tod des anderen Ehegatten erben die Familie des zuerst Verstorbenen nichts mehr. Das Vermögen wandert daher legal zu einem großen Teil aus der Familie aus der es stammt in eine andere Familie ab. Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen oder keine ausreichende Nachlassreglung getroffen regelt das Gesetz wer im Todesfall erbt und in welcher Reihenfolge das zu geschehen hat Das Nachlassgericht bestellt zur Sicherung des Nachlasses und Ermittlung der unbekannten Erben häufig einen Nachlasspfleger. Nachlasspfleger kümmern sich in erster Linie um die Sicherung des Nachlasses und unternehmen als gesetzliche Vertreter des bis dahin noch nicht ermittelten Erben alle erforderlichen Maßnahmen, um die Nachlassangelegenheit abzuwickeln. Dazu gehören der Kontakt mit etwaigen Nachlassgläubigern, die Bezahlung der Bestattungskosten sowie die Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse (z.B. Mietverträge).

Erbenermittlung

Im Weiteren wird der Nachlasspfleger auch verpflichtet, sich um die Erbenermittlung zu kümmern. In diesem Zusammenhang wird Herr Rechtsanwalt Trini sehr häufig tätig und unterstützt in diesen Fällen die Nachlassgerichte bei der Suche der Erben bzw. beschafft die erforderlichen Dokumente, um den Erbschein beantragen zu können. Die Erbenermittlung ist in der Regel schwierig, wenn Erben zum Teil oder gänzlich unbekannt sind. Oft haben Teile der Familie keinen Kontakt mehr untereinander oder es bestanden mehrere Ehen der verstorbenen Erblasser. Die vor Ort mit dem Erblasser bekannten Personen wissen vielleicht noch um andere Erbberechtigte, kennen vielleicht noch die Vornamen, haben aber keinen Kontakt mehr, oft sind auch Familien oder einzelne Angehörige in andere Länder gezogen. Gerne kommt Herr Rechtsanwalt Trini in solchen Fällen dieser verantwortungsvollen aber auch sehr interessanten und spannenden Aufgabe nach, dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Nachlass in Deutschland oder auch im Ausland befindet. Durch die immer größere Mobilität in der Bevölkerung werden grenzüberschreitende Erbfälle durch Hinterlassung von Immobilien oder sonstigen Vermögenswerte im Ausland und/oder auch dadurch das der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, zum Regelfall. Obwohl Europa in vielen Bereichen immer mehr zusammenwächst, kommt es in einem Erbfall mit Auslandsbezug für die Beteiligten zu einer Reihe von Problemen und es sind besondere erbrechtliche Kenntnisse notwendig. Die Berücksichtigung der einschlägigen europäischen Rechtsnormen ist daher bei der Rechtsberatung unerlässlich. Herr Rechtsanwalt Trini steht auch in diesen Fällen Ihnen und den zuständigen Nachlassgerichten mit besonderem Wissen zur Seite stehen.

Die Kommunikation mit den zuständigen Behörden kann in solchen Fällen durch die Kanzlei in deutscher, englischer, türkischer und rumänischer Sprache erfolgen.

Testamentsvollstreckung

Will der Erblasser seine Erbfolge selber bestimmen ist eine letztwillige Verfügung unerlässlich und geht dem Gesetz stets vor. Testamente können auch an bestimmte Auflagen gebunden sein. Macht sich der Erblasser Sorgen über die Kosten und Pflege seines Grabes kann er dies in seinem „ Letzten Willen“ zum Ausdruck bringen. Bestehen Spannungen zwischen den Bedachten (Erben und Vermächtnisnehmer), so dass der Erblasser schon zu Lebzeiten Zweifel an der Durchsetzung seines Willens nach seinem Tod hat bzw. möchte er Streit unter den Erben vermeiden, ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und Einsetzung einer neutralen Person als Testamentsvollstrecker ein bewährtes Instrument. In solch einem Fall hat der Testamentsvollstrecker dafür Sorge zu tragen, dass die Verfügungen aus dem Testament auch ordnungsgemäß umgesetzt werden. Meistens bestimmt der Erblasser in seinem letzten Willen namentlich eine Person als Testamentsvollstrecker. Hat der Erblasser dies zu Lebzeiten nicht gemacht, so gibt es noch die Möglichkeit, vom Erblasser ermächtigte Dritte oder das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker bestimmen zu lassen. Der wesentliche Zweck der Testamentsvollstreckung liegt daher in der Erfüllung des testamentarischen Willens des Erblassers.

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist in Deutschland eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft und verfolgt als vorrangiges Ziel die Befriedigung der Gläubiger des verstorbenen Erblassers. Hierbei wird darauf geachtet, dass der Erbe des Nachlasses nicht mit dem eigenen Vermögen haftet und seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Erbnachlass beschränkt wird.

Nachlassabwicklung

Der Erbschein wurde erteilt, viele Erben fragen sich jetzt – und wie geht es weiter? wie können wir über unser Erbe verfügen? Der Erblasser hinterlässt in der Regel nicht nur einen, sondern mehrere Erben die zusammen zwangsweise eine Gemeinschaft – die Erbengemeinschaft – bilden. Die Interessen der einzelnen Miterben sind meistens unterschiedlich. Das Gesetzt sieht es aber so vor, dass das Vermögen des Erblassers ungeteilt auf die Erbengemeinschaft übergeht. Es wird also gemeinschaftliches Sondervermögen als Gesamthandvermögen aller Miterben. Das heißt die Erben können nur gemeinsam über das ererbte Vermögen verfügen. Die Verteilung und Verwaltung des Erbes auf alle Mitglieder der Erbengemeinschaft führt daher oft zum Streit innerhalb der Erbengemeinschaft und führt oft zu schweren Familienzwistigkeiten. Es ist daher von Vorteil wenn mit der Abwicklung eine fachmännische neutrale Person betraut wird, die die ganzen Aspekte von vornerein kennt und über ein entsprechendes fachliches Wissen sowie Erfahrung mit der Abwicklung von komplexen Erbfällen und über ein entsprechendes Netzwerk an Kontoakten und Geschäftspartner verfügt.

Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Trini informiert sie ferner umfassend über alle rechtlichen Regelungen in Zusammenhang mit der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge, der Nachlassabwicklung, der Schenkung bzw. Vermögensübertragung etc. Darüber hinaus übernimmt er die gerichtliche bzw. außergerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Auf Wunsch der Mandanten übernimmt er jederzeit gerne auch die Funktion des Testamentsvollstreckers oder berät sie bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Für juristische Laien sind die erbrechtlichen Regelungen meist ziemlich unverständlich, wir haben uns daher auf die Beratung und Abwicklung des kompletten Nachlasses etabliert. Wir beraten unsere Mandanten unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebensumstände stets erstklassig umfassend zu den unterschiedlichsten Fragen zum nationalen und internationalen Erbrecht.
Aufgrund seiner gründlichen und durchstrukturierten Arbeitsweise sowie seinem persönlichen Einsatz ist Herr Rechtsanwalt Trini ein von den Nachlassgerichten und Mandanten gleichermaßen hoch geschätzter Ansprechpartner, der sich stets individuell für Ihre Belange einsetzt. Bei seiner täglichen Arbeit wird Herr Rechtsanwalt Trini von qualifizierten und laufend spezialisierten Fachkräften sowie mehreren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen unterstützt. Die Kanzlei verfügt über ein breites und bewährtes Netzwerk an Kontakten und Geschäftspartner. Seit der Gründung der Kanzlei zeichnet sich diese durch stetige Weiterentwicklung, persönliches Engagement sowie Spezialisierung aus und hat sich dadurch einen hervorragenden Ruf erarbeitet.

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